Abgeschickt von Malte am 20 Januar, 2006 um 21:29:17:
Hat man ab dem 01.01.2006 84 Monate Zeit, bevor ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug wieder zugelassen werden muß, um ein Vollgutachten zu vermeiden ?
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Text: : Hat man ab dem 01.01.2006 84 Monate Zeit, bevor ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug wieder zugelassen werden muß, um ein Vollgutachten zu vermeiden ?
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